Foto: Scott Griessel - Fotolia.comUm ein Motorrad im öffentlichen Straßenverkehr lenken zu dürfen, wird selbstverständlich wie auch bei mehrspurigen Kraftfahrzeugen eine entsprechende Berechtigung benötigt. Hierfür gibt es einen eigenen Motorradführerschein. Hierbei gibt es wiederum einige Unterteilungen.

Motorrad Führerscheine

Mit dem A Führerschein können alle Motorradklassen gefahren werden. Es handelt sich somit um die unbegrenzte Führerscheinklasse für Motorräder. Lediglich für Personen zwischen 18 und 25 Jahren gibt es eine Beschränkung. Sie dürfen mit dem Führerschein Motorräder bis maximal 25 kW oder 0,16kW pro Kilogramm Eigengewicht fahren. Erst nach zwei Jahren Fahrpraxis kann die Erweiterung auf die unbeschränkte Klasse erfolgen. Personen, die das 25. Lebensjahr bereits erreicht haben, können jedoch auch direkt in die unbegrenzte Klasse einsteigen und mit dem Erwerb der Fahrerlaubnis alle Motorradklassen fahren. Die Führerscheinklasse A1 kann bereits ab 16 Jahren gemacht werden. Hier ist die Fahrerlaubnis jedoch auf Motorräder bis zu maximal 125 cm³ Hubraum beschränkt. Außerdem darf auch die Motorleistung 11 kW nicht überschreiten. Beim A1 Führerschein besteht jedoch auch eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf maximal 80 km/h, sofern das 18. Lebensjahr noch nicht erreicht wurde.

Die kleinste Führerscheinklasse bei Motorrädern ist der M Führerschein. Dieser kann ebenfalls bereits ab dem 16. Lebensjahr absolviert werden. Die Fahrerlaubnis ist hierbei auf Kleinkrafträder beschränkt. Also zweispurige Kfz mit einer maximalen Bauartgeschwindigkeit von 45 km/h und einem Hubraum von maximal 50 cm³. Unter bestimmten Voraussetzungen können Kleinkrafträder auch ohne eigene Prüfung gefahren werden. Beispielsweise, wenn bereits eine andere Fahrerlaubnis absolviert wurde.

Die Lernphase

Die Lernphase für die Motorradführerscheine, die in jeder Fahrschule in Anspruch genommen werden kann, beinhaltet sowohl einen praktischen als auch einen theoretischen Teil. Während sich der theoretische Teil auf das Erlernen der Verkehrsregeln und einiger Fakten zu den wesentlichen Bestandteilen des Motorrades bezieht, konzentriert sich der praktische Teil auf das Fahren selbst. Dabei wird mit Fahrzeugen der Fahrschule gefahren. Zuerst auf dem Übungsplatz und später auch im Straßenverkehr. Somit kann das erlernte Theoriewissen auch gleich umgesetzt werden. In der Regel sind die Fahrlehrer der Fahrschulen auch selbst ambitionierte Motorradfahrer in ihrer Freizeit und lassen ihre Erfahrungen in den Unterricht mit einfließen. Art und Umfang der Lerneinheiten unterscheiden sich je nach Führerscheinklasse. So sind bei der Führerscheinklasse M beispielsweise überhaupt keine praxisorientierten Fahrstunden vorgesehen. Dieser Führerschein kann alleine durch theoretische Stunden erworben werden.

Die Prüfung

Um den gewünschten Führerschein tatsächlich zu erwerben, ist es selbstverständlich auch notwendig, eine entsprechende Prüfung erfolgreich zu absolvieren. Die theoretische Prüfung findet heute in den meisten Bundesländern bereits am Computer statt, während früher ein Fahrlehrer die Prüfungsfragen abgefragt hat. Von den gestellten Fragen, die sich auf Verkehrszeichen und Verkehrssituationen beziehen, muss ein Großteil richtig beantwortet werden. Die praktische Prüfung beinhaltet das Fahren auf dem Übungsplatz, wo verschiedene Fahrweisen vor den Augen des Prüfers vorgefahren werden müssen. So etwa Kreisfahren, Slalomfahren, Gefahrenbremsen oder Ausweichen. Aber auch das Fahren im Straßenverkehr wird abgeprüft. Dabei fährt der Prüfer meist hinter dem Prüfling im Auto hinterher und beobachtet die Fahrweise des vor ihm fahrenden Motorradfahrers im regulären Straßenverkehr über eine bestimmte Strecke hinweg. Werden bei der praktischen wie auch bei der theoretischen Prüfung nicht zu viele Fehler gemacht, kann der Prüfling die Fahrerlaubnis erhalten.

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